Fischereiordnung für JAHRESKARTENFISCHER

  1. Der Erlaubnisschein und die Fangkarte sind beim Fischen stets mit sich zu führen!
  2. Die Zufahrt bis zum Seeufer ist nur zum Heranbringen der Gerätschaft erlaubt! Dauerparken ist am Seeufer verboten, deshalb großen Parkplatz oder Anlegestelle benützen!
  3. Das aktive Nachfischen vom Boot aus ist strengstens untersagt!
  4. Die im Süduferbereich befindlichen Biotope sind ausnahmslos Schongebiete!
  5. Das Fischen vom Boot aus ist tagsüber gestattet; die Verwendung von Setzkeschern  ist verboten; Köderfische dürfen nur für das Fischen am See gefangen werden! Das Fischen mit zwei Ruten und je einem Köder ist erlaubt…. (Vorsee nur 1 Rute!); lebendige Wirbeltiere sind als Köder streng verboten; beim Fischen mit Naturködern  sind nur Einzelhaken oder Ryderhaken erlaubt; Drilling und System sind nur bei „toten  Köderfischen“ gestattet; wurde der Tagesfang erreicht, ist das Fischen/Angeln einzustellen!
  6. Erlaubte Jahresstückzahl: Karpfen (40cm-60cm) und Schleien (brittelmaßig) gesamt: je 12 Stück; Hecht (60cm - 90cm) und Zander (brittelmaßig) gesamt: je 12 Stück; Forellen und Äschen (brittelmaßig) gesamt: 40 Stück.
  7. Das Mitfischen von Jungfischern (bis 14 Jahre) ist möglich - nur 1 Rute pro Fischer!
  8. Wird ein Fisch entnommen, hat die Eintragung in die Fangkarte zu erfolgen!
  9. Ab 15. September ist Fischen auf Äschen und Regenbogenforelle mit der Fliege möglich!
  10. Angelplätze sind sauber zu halten – Beim Grillen Feuerschale oder Griller verwenden!
  11. Eigenverantwortlichkeit: Müll in Abfallcontainer - ansonsten eigene Mitnahme!
  12. Die ausgefüllte Fangkarte bitte bis 10. Jänner 2022 abgeben! (Einwurfkasten).
  13. Den Kontrollorganen (beeidete Aufsichtsfischer), und allen  Mitgliedern der FGG (Ausweis) ist auf Verlangen die mitgeführte  Jahres- und Fangkarte vorzuweisen!