Fischereiordnung für JAHRESKARTENFISCHER
- Der Erlaubnisschein und die Fangkarte sind beim Fischen stets mit sich zu führen!
- Die Zufahrt bis zum Seeufer ist nur zum Heranbringen der Gerätschaft erlaubt! Dauerparken ist am Seeufer verboten, deshalb großen Parkplatz oder Anlegestelle benützen!
- Das aktive Nachfischen vom Boot aus ist strengstens untersagt!
- Die im Süduferbereich befindlichen Biotope sind ausnahmslos Schongebiete!
- Das Fischen vom Boot aus ist tagsüber gestattet; die Verwendung von Setzkeschern ist verboten; Köderfische dürfen nur für das Fischen am See gefangen werden! Das Fischen mit zwei Ruten und je einem Köder ist erlaubt…. (Vorsee nur 1 Rute!); lebendige Wirbeltiere sind als Köder streng verboten; beim Fischen mit Naturködern sind nur Einzelhaken oder Ryderhaken erlaubt; Drilling und System sind nur bei „toten Köderfischen“ gestattet; wurde der Tagesfang erreicht, ist das Fischen/Angeln einzustellen!
- Erlaubte Jahresstückzahl: Karpfen (40cm-60cm) und Schleien (brittelmaßig) gesamt: je 12 Stück; Hecht (60cm - 90cm) und Zander (brittelmaßig) gesamt: je 12 Stück; Forellen und Äschen (brittelmaßig) gesamt: 40 Stück.
- Das Mitfischen von Jungfischern (bis 14 Jahre) ist möglich - nur 1 Rute pro Fischer!
- Wird ein Fisch entnommen, hat die Eintragung in die Fangkarte zu erfolgen!
- Ab 15. September ist Fischen auf Äschen und Regenbogenforelle mit der Fliege möglich!
- Angelplätze sind sauber zu halten – Beim Grillen Feuerschale oder Griller verwenden!
- Eigenverantwortlichkeit: Müll in Abfallcontainer - ansonsten eigene Mitnahme!
- Die ausgefüllte Fangkarte bitte bis 10. Jänner 2022 abgeben! (Einwurfkasten).
- Den Kontrollorganen (beeidete Aufsichtsfischer), und allen Mitgliedern der FGG (Ausweis) ist auf Verlangen die mitgeführte Jahres- und Fangkarte vorzuweisen!