Fischereiordnung für 24 STUNDENKARTENFISCHER

  1. Der Erlaubnisschein/die Karte ist beim Fischen stets mit sich zu führen!
  2. Angelzeiten: 24 Std. - Gültigkeit ab Angelbeginn laut Karteneintrag!
  3. Die Zufahrt bis zum Seeufer ist nur zum Heranbringen der Gerätschaft erlaubt! Dauerparken am Seeufer verboten! Großen Parkplatz oder Anlegestelle benützen!
  4. Die im Süduferbereich befindlichen Biotope sind ausnahmslos Schongebiete!
  5. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet; die Verwendung von Setzkeschern ist verboten! Köderfische dürfen nur zum Fischen am See und außerhalb der Schonzeiten gefangen werden!
  6. Das Fischen mit zwei Ruten und je einem Köder ist erlaubt (Vorsee nur 1 Rute!); lebendige Wirbeltiere sind als Köder streng verboten; beim Fischen mit Naturködern sind nur Einzelhaken oder Ryderhaken erlaubt; Drilling und System sind nur bei „toten Köderfischen“ gestattet; wurde der Tagesfang erreicht, ist das Fischen/Angeln einzustellen!
  7. Wird ein Fisch entnommen, bitte eine sofortige Eintragung (Fangkarte) durchführen!
  8. Erlaubte Stückzahl: 4 ….. Es dürfen nur ein Karpfen (40cm - 60cm) und ein Hecht (60cm - 90cm) in der erlaubten  Stückzahl enthalten sein!
  9. Das Mitfischen von Jungfischern (bis 14 Jahre) ist möglich – nur 1 Rute pro Fischer!
  10. Ab 15. September ist Fischen auf Äschen und Regenbogenforelle mit der Fliege möglich!
  11. Angelplätze sind sauber zu halten – Beim Grillen Feuerschale oder Griller verwenden!
  12. Eigenverantwortlichkeit: Müll in Abfallcontainer - ansonsten eigene Mitnahme!
  13. Den Kontrollorganen (beeidete Aufsichtsfischer), sowie allen aktiven Mitgliedern der FGG (Ausweis) ist auf Verlangen die Tageskarte und die Beute vorzuweisen!
  14. Die Karte bitte nach dem Angeln ausgefüllt einwerfen – sie nimmt an einer Verlosung teil!

Fischereiordnung für TAGESKARTENFISCHER

  1. Der Erlaubnisschein/die Karte ist beim Fischen stets mit sich zu führen!
  2. Angelzeiten: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang!
  3. Die Zufahrt bis zum Seeufer ist nur zum Heranbringen der Gerätschaft erlaubt! Dauerparken am Seeufer ist verboten, deshalb großen Parkplatz oder Anlegestelle benützen!
  4. Die im Süduferbereich befindlichen Biotope sind ausnahmslos Schongebiete!
  5. Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt; die Verwendung von Setzkeschern ist verboten; Köderfische dürfen nur zum Fische am See und außerhalb der Schonzeiten gefangen werden!
  6. Das Fischen mit zwei Ruten und je einem Köder ist erlaubt (Vorsee nur 1 Rute!)lebendige Wirbeltiere sind als Köder streng verboten; beim Fischen mit Naturködern sind nur Einzelhaken oder Ryderhaken erlaubt; Drilling und System sind nur bei „toten Köderfischen“ gestattet; wurde der Tagesfang erreicht, ist das Angeln einzustellen!
  7. Wird ein Fisch entnommen, bitte eine sofortige Eintragung (Fangkarte) durchführen!
  8. Erlaubte Stückzahl: 4 ….. Es dürfen nur ein Karpfen (40cm - 60cm) und ein Hecht (60cm - 90cm) in der obig angeführten  Stückzahl enthalten sein!
  9. Das Mitfischen von Jungfischern (bis 14 Jahre) ist möglich – nur 1 Rute pro Fischer!
  10. Ab 15. September ist Fischen auf Äschen und Regenbogenforelle mit der Fliege möglich!
  11. Angelplätze sind sauber zu halten – Beim Grillen Feuerschale oder Griller verwenden!!
  12. Eigenverantwortlichkeit: Müll in Abfallcontainer - ansonsten eigene Mitnahme!
  13. Den Kontrollorganen (beeidete Aufsichtsfischer), sowie allen aktiven Mitgliedern der FGG (Ausweis) ist auf Verlangen die Tageskarte und die Beute vorzuweisen!
  14. Die Karte bitte nach dem Angeln ausgefüllt einwerfen – sie nimmt an einer Verlosung teil!
  15.