Fischereiordnung für 24 STUNDENKARTENFISCHER
- Der Erlaubnisschein/die Karte ist beim Fischen stets mit sich zu führen!
- Angelzeiten: 24 Std. - Gültigkeit ab Angelbeginn laut Karteneintrag!
- Die Zufahrt bis zum Seeufer ist nur zum Heranbringen der Gerätschaft erlaubt! Dauerparken am Seeufer verboten! Großen Parkplatz oder Anlegestelle benützen!
- Die im Süduferbereich befindlichen Biotope sind ausnahmslos Schongebiete!
- Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet; die Verwendung von Setzkeschern ist verboten! Köderfische dürfen nur zum Fischen am See und außerhalb der Schonzeiten gefangen werden!
- Das Fischen mit zwei Ruten und je einem Köder ist erlaubt (Vorsee nur 1 Rute!); lebendige Wirbeltiere sind als Köder streng verboten; beim Fischen mit Naturködern sind nur Einzelhaken oder Ryderhaken erlaubt; Drilling und System sind nur bei „toten Köderfischen“ gestattet; wurde der Tagesfang erreicht, ist das Fischen/Angeln einzustellen!
- Wird ein Fisch entnommen, bitte eine sofortige Eintragung (Fangkarte) durchführen!
- Erlaubte Stückzahl: 4 ….. Es dürfen nur ein Karpfen (40cm - 60cm) und ein Hecht (60cm - 90cm) in der erlaubten Stückzahl enthalten sein!
- Das Mitfischen von Jungfischern (bis 14 Jahre) ist möglich – nur 1 Rute pro Fischer!
- Ab 15. September ist Fischen auf Äschen und Regenbogenforelle mit der Fliege möglich!
- Angelplätze sind sauber zu halten – Beim Grillen Feuerschale oder Griller verwenden!
- Eigenverantwortlichkeit: Müll in Abfallcontainer - ansonsten eigene Mitnahme!
- Den Kontrollorganen (beeidete Aufsichtsfischer), sowie allen aktiven Mitgliedern der FGG (Ausweis) ist auf Verlangen die Tageskarte und die Beute vorzuweisen!
- Die Karte bitte nach dem Angeln ausgefüllt einwerfen – sie nimmt an einer Verlosung teil!
Fischereiordnung für TAGESKARTENFISCHER
- Der Erlaubnisschein/die Karte ist beim Fischen stets mit sich zu führen!
- Angelzeiten: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang!
- Die Zufahrt bis zum Seeufer ist nur zum Heranbringen der Gerätschaft erlaubt! Dauerparken am Seeufer ist verboten, deshalb großen Parkplatz oder Anlegestelle benützen!
- Die im Süduferbereich befindlichen Biotope sind ausnahmslos Schongebiete!
- Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt; die Verwendung von Setzkeschern ist verboten; Köderfische dürfen nur zum Fische am See und außerhalb der Schonzeiten gefangen werden!
- Das Fischen mit zwei Ruten und je einem Köder ist erlaubt (Vorsee nur 1 Rute!); lebendige Wirbeltiere sind als Köder streng verboten; beim Fischen mit Naturködern sind nur Einzelhaken oder Ryderhaken erlaubt; Drilling und System sind nur bei „toten Köderfischen“ gestattet; wurde der Tagesfang erreicht, ist das Angeln einzustellen!
- Wird ein Fisch entnommen, bitte eine sofortige Eintragung (Fangkarte) durchführen!
- Erlaubte Stückzahl: 4 ….. Es dürfen nur ein Karpfen (40cm - 60cm) und ein Hecht (60cm - 90cm) in der obig angeführten Stückzahl enthalten sein!
- Das Mitfischen von Jungfischern (bis 14 Jahre) ist möglich – nur 1 Rute pro Fischer!
- Ab 15. September ist Fischen auf Äschen und Regenbogenforelle mit der Fliege möglich!
- Angelplätze sind sauber zu halten – Beim Grillen Feuerschale oder Griller verwenden!!
- Eigenverantwortlichkeit: Müll in Abfallcontainer - ansonsten eigene Mitnahme!
- Den Kontrollorganen (beeidete Aufsichtsfischer), sowie allen aktiven Mitgliedern der FGG (Ausweis) ist auf Verlangen die Tageskarte und die Beute vorzuweisen!
- Die Karte bitte nach dem Angeln ausgefüllt einwerfen – sie nimmt an einer Verlosung teil!