Fischereiordnung für TAGESKARTENFISCHER
https://www.hejfish.com/m/fischereigemeinschaft-gaishorn-am-see-2305
Allgemein:
- Am Hauptsee darf mit zwei Angelruten gefischt werden.
- Am Vorsee ist nur eine Angelrute erlaubt.
- Angelplatz und Gerätschaft dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
- Das Campieren am Seeufer ist Tageskartenfischern nicht gestattet. Es ist ausschließlich Jahreskartenfischern erlaubt.
- Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische bitte schonend zurücksetzen. Tote Fische sind zu zerteilen und in das Gewässer rückzuführen.
- Anfüttern ist nur in eingeschränkter Form erlaubt.
- Tageskarte muss ausgedruckt werden.
- Die Entnahme von Krebstieren ist untersagt!
- Die Mitnahme von lebenden Köder- und Beutefischen ist verboten!
- Beim Grillen Feuerschale verwenden! Lagerfeuer am Boden verboten!
- Saison von 01.April bis 30. November
- Die Zufahrt bis zum Seeufer ist nur zum Heranbringen der Gerätschaft erlaubt! Dauerparken am Seeufer verboten! Großen Parkplatz oder Anlegestelle benützen!
- Bitte abgelaufene Tageskarten in eine der drei Einwurfkästen am See einwerfen.
- Die im Süduferbereich befindlichen Biotope sind ausnahmslos Schongebiete!
- Eigenverantwortlichkeit: Müll in Abfallcontainer - ansonsten eigene Mitnahme!
Regeln:
1. Erlaubnisschein und Landesfischerkarte - oder Gastkarte sind beim Fischen stets mit sich zu führen!
Angelzeiten: 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang.
2. Die Verwendung von Setzkeschern ist verboten (Naturschutz) - das Fischen vom Boot aus ist strengstens untersagt! Anfüttern mittels elektr. Futterboten ist nicht gestattet!
3. Entnommene Fische sind nach dem Fang zu töten und sofort in die Tageskarte einzutragen!
4. Das Mitfischen von Jungfischern (bis 14 Jahre) ist möglich – nur 1 Rute pro Fischer!
5. Das Fischen mit zwei Ruten und je einem Köder ist nur am Hauptsee erlaubt;
lebendige Wirbeltiere sind als Köder verboten; beim Fischen mit Naturködern sind nur Einzelhaken oder Ryderhaken erlaubt;
Drilling und System sind nur bei „toten Köderfischen“ und Spinnfischen gestattet;
bei Erreichen des Tagesfanges – Fischen einstellen!
6. Das Spinnfischen am Hauptsee ist erst ab 16. Mai erlaubt!
7. Den Kontrollorganen sind auf Verlangen die Tageskarte und die Beute vorzuweisen!
8. Ab 15. September darf im Vorsee auf Äschen und Regenbogenforellen nur mit Kunstköder ausgestattet mit Einzelhaken (Schonhaken) gefischt werden.
9. Nur beim Fischen auf Hecht und Zander sind System und Drilling erlaubt.
10.Verwende beim Karpfenangeln zur Schonung der Fische unbedingt eine Abhackmatte!
Fangstatistik:
- Online oder am Ausdruck vom Fischer zum Ausfüllen
- Es dürfen maximal 4 Fische entnommen werden
- Pro Tageskarte darf maximal ein Karpfen (40 - 60cm) und maximal ein Hecht (60 - 90cm) entnommen werden.
Kontakt: thomas.pichlmaier@gmx.at